Friday, Nov. 4, 2022

Gemeinschaftskonto für Geldgeschäfte nutzen

Gemeinschaftskonto für Geldgeschäfte nutzen

 

Immer mehr Paare interessieren sich für lukrative Investments. Inzwischen agieren gleichberechtigte Partner auch an Börsen und profitieren bei der Geldanlage von den geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Sichtweisen. Vertrauen ist die Basis, damit beide Partner unabhängig voneinander die Geldanlagen vornehmen können, von denen am Ende beiden profitieren. Anlageideen gibt es viele – es gilt sich zu entscheiden.

Abbildung 1: Mit dem gemeinsamen Geld Gewinne erwirtschaften – mit dem Gemeinschaftskonto geht´s.

Ein Gemeinschaftskonto ist eine praktische Lösung, um in gegenseitigem Einvernehmen über das gemeinsame Geld zu verfügen. Was ein Gemeinschaftskonto ist und wie es funktioniert klärt dieser Bericht.

So funktioniert ein Gemeinschaftskonto

Ein Gemeinschaftskonto gehört den Inhabern gleichberechtigt. Das gilt nicht nur für Paare, sondern auch für Geschwister, Freunde oder Geschäftspartner wie auf www.gemeinschaftskonto.net erklärt wird. Ein Gemeinschaftskonto gibt es in Form eines UND-Kontos sowie in Form eines ODER-Kontos. Ein UND-Konto bedeutet, dass beide Kontoinhaber persönlich per Unterschrift einen Auftrag an die Bank erteilen. Beim ODER-Konto kann entweder der eine oder der andere Partner ein Geldgeschäft auslösen. Das ist die gängige Form, für die sich die allermeisten entscheiden.

Guthaben gehört beiden

Das Guthaben auf ein Gemeinschaftskonto gehört den Kontoinhabern zu gleichen Teilen. Auch wenn nur einer der Kontoinhaber Geld auf dieses Konto überweist, stehen 50 % davon dem zweiten Verfügungsberechtigten zu. Die einzige Ausnahme gilt, wenn eine rechtlich unstrittig anderslautende Regelung zwischen den Kontoinhabern getroffen wurde. Dazu sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden. Auf www.fachanwaltsuche-bundesweit.de finden Interessenten einen Anwalt in ihrer Nähe.

Bei der Überziehung eines Gemeinschaftskontos werden alle Kontoinhaber haftbar gemacht. Sollte einer der Partner kein Geld haben, muss der andere die Schulden voll übernehmen. Eine Sonderregelung greift im Zuge von Scheidungen oder Trennungen. Falls einer der beiden Kontoinhaber kurz vor der Trennung das gemeinsame Konto stark ins Minus fährt, muss er einen entsprechenden Ausgleich vornehmen, damit der geschädigte Partner seinen Anteil zurückbekommt.

Vorteile für die Nutzung für Geldgeschäfte

Paare können ein Gemeinschaftskonto ideal für Geldtransaktionen benutzen. Mit ihm können auch schnelle Trades und alternative Investmentchancen unkompliziert wahrgenommen werden, wenn grundsätzlich zwischen den beiden Partnern geklärt ist, dass das gemeinsame Geld auf dem Gemeinschaftskonto ausschließlich für Investments bereitsteht.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Gewinne aus den Verkäufen von Aktien, Anleihen oder anderen Geldgeschäften ebenfalls auf das gemeinsame Konto fließen. So haben die Partner immer einen Überblick über die liquiden Mittel aus Geldgeschäften.

UND-Konto und ODER-Konto im Vergleich

 

ODER-Konto

 

UND-Konto

 

• gängige Kontoform

 

• selten genutzte Variante

 

• Beide Partner können unabhängig voneinander Geldgeschäfte tätigen

 

• Geldgeschäfte können nur gemeinsam durchgeführt werden.

 

• Jeder Kontoinhaber erhält eine eigene EC-Karte, ggf. auch eine eigene Kreditkarte.

 

• Keine EC-Karte, keine Kreditkarte

 

• Geeignet für Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Familien etc.

 

• Geeignet für Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen, die gemeinschaftliches Geld verwalten

 

• Verstirbt ein Partner, treten die Erben die Nachfolge an.

 

• Verstirbt ein Verfügungsberechtigter, wird eine andere Person gewählt/bestimmt.

 

• Geringer Verwaltungsaufwand für Banken und Kunden

 

• Hoher Verwaltungsaufwand für Banken und Kunden

 

• Praktisch und unkompliziert im Alltag

 

• Umständlich und zeitraubend im Alltag

 

 

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Abbildung 2: Das Gemeinschaftskonto ist ein Klassiker für die moderne Haushaltskasse.

 

Weitere Nutzungsmöglichkeiten für ein Gemeinschaftskonto

Ein Gemeinschaftskonto ist für Lebenspartner nicht nur für Geldgeschäfte eine gute Lösung. Über ein Gemeinschaftskonto lassen sich generell die Haushaltsausgaben steuern. Es fungiert dann als Haushaltskasse, von der beide die Verbrauchsgüter für das alltägliche Leben einkaufen können. Wer einen noch genaueren Überblick über die Haushaltsausgaben erlangen möchte, kann sich auf http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de kostenfrei ein Haushaltsbuch herunterladen.

 

Haben beide Partner bereits ein eigenes Konto, empfiehlt sich als drittes Konto ein UND-Gemeinschaftskonto zu eröffnen. Und falls Ehepartner steuerlich zusammen veranlagt werden, hat sich ein Gemeinschaftskonto ebenfalls bewährt. Die fällig werdende Einkommensteuer wird von diesem Konto abgebucht.

 

Quellen:

Foto 1: Lizzy Tewordt  / pixelio.de

Foto 2: I-vista  / pixelio.de

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Der Autor

Markus Nowak