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US-Steuerbefreiung für Altersvorsorge-Spezialfonds

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13. April 2012

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US-Steuerbefreiung für Altersvorsorge-Spezialfonds

Der BVI begrüßt die Befreiung von der US-Quellensteuer für Altersvorsorge-Spezialfonds.  Deutschland und die Vereinigten Staaten vereinbarten, dass Spezialfonds, an denen ausschließlich eine oder mehrere Pensionskassen beteiligt sind, künftig US-Dividenden ohne die Belastung durch die US-Quellensteuer erhalten. Von dieser Regelung profitiert laut Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) ein Spezialfondsvermögen von rund 20 Milliarden Euro.

Thomas Richter (BVI)

»Wir haben uns für diese Vereinbarung seit dem letzten Doppelbesteuerungsabkommen von 2007 stark gemacht. Die Attraktivität des deutschen Spezialfonds wird hierdurch weiter gesteigert«, sagte BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.

Spezialfonds, die selbst ausschließlich Gelder für in Deutschland errichtete Pensionsfonds oder im Rahmen von Pensionstreuhand-Konstruktionen (CTA; Contractual Trust Arrangement) verwalten, gelten demnach selbst als  Pensionsfonds im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA. Dividenden aus den USA unterliegen damit in diesen Vehikeln nicht mehr der US-Quellensteuer. Beteiligungen von Pensionskassen und von Unternehmen im Rahmen von CTA-Konstruktionen an Spezialfonds werden mit Blick auf Investitionen in US-Aktien damit  interessanter – meint der BVI.

Artikelbild: Eroll Flynns Zaca. Wiki Commons.

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Der Autor

Thorsten Cmiel

Thorsten Cmiel ist Chefredakteur von Investment Alternativen. Der studierte Ökonom ist seit über 15 Jahren als Finanzjournalist und Buchautor tätig.