Friday, Mar. 29, 2024

Startschuss: BERGFÜRST von BaFin lizensiert

Startschuss: BERGFÜRST von BaFin lizensiert

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilte der BERGFÜRST AG die Erlaubnis als großer Finanzdienstleister. Das Berliner Unternehmen plant in Kürze die erste Emission eines wachstumsstarken und innovativen Unternehmens.

 
BERGFÜRST ist mit der Lizenzerteilung bisher das einzige Unternehmen der Branche für Crowdinvestments, das Eigenkapitalfinanzierungen über die Emission von Aktien für junge Unternehmen in der Wachstumsphase anbieten kann. Ferner sieht sich das Unternehmen mit dem Aktienhandel auf der elektronischen Handelsplattform als Vorreiter im Markt. In Kürze soll das erste Unternehmen bei Bergfürst notieren.

Was die Lizenz für Anleger bringt

Um die Lizenz der BaFin zu erhalten, muss BERGFÜRST zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen, die Anleger interessieren dürften. Schließlich ist darin ein Qualitätsmerkmal zu sehen.

  • Die Gesellschafter, die mehr als 5% der Anteile halten, Aufsichtsrat und Vorstand müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die BaFin unterziehen
  • Bei Änderungen in diesem Personenkreis ist die Zustimmung der BaFin erforderlich
  • Mindestens zwei Geschäftsleiter müssen alle relevanten Entscheidungen gemeinsam treffen und für die Aufsichtsbehörde nachvollziehbar dokumentieren
  • Ein Anfangskapital von 730.000 Euro ist dauerhaft vorzuhalten, das nach den strengen Vorgaben der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute nachgewiesen werden muss und für unsere Kunden als Risikopuffer dient
  • Als Finanzdienstleistungsunternehmen muss BERGFÜRST der BaFin und der Bundesbank monatlich über den Geschäftsverlauf Bericht erstatten

 

Die Lizenz der BaFin ist ein Qualitätsmerkmal auch im Markt für Crowdinvestments. Im Verdachts- oder tatsächlichen Missbrauchsfall stehen der BaFin umfangreiche Sanktionsmöglichkeiten von der Vorladung der Geschäftsleitung über den Entzug der Lizenz bis hin zur Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung. Bislang zeichnet sich der Markt durch viele und unterschiedliche Geschäftsmodelle aus. Die BaFin hatte erst kürzlich auf ihrer Homepage einige Hinweise zum Crowdfunding veröffentlicht.

Konkret erlaubt ist

BERGFÜRST erhielt nach §32 Abs. 1 des Kreditwesengesetz die Erlaubnis für:

  • Anlagevermittlung
  • Platzierungsgeschäft
  • Abschlussvermittlung
  • Eigenhandel als Dienstleistung
  • Eigenhandel

 

Die BaFin habe laut Unternehmen den Lizenzierungsprozess konstruktiv begleitet und durch sachliche Hinweise geholfen, dass das innovative BERGFÜRST-Konzept die gesetzlichen Anforderungen in allen Details erfüllt.

Im Gespräch mit Investment Alternativen erläutert CEO Guido Sandler das Konzept von BERGFÜRST.

 

Print Friendly, PDF & Email
Share

Share This Article

Related News

Aktiendepots einfach erklärt
ETF Markt 2019: Das wird sich ändern
Ökostrom – Die Vorteile der Windenergie

Der Autor

Thorsten Cmiel

Thorsten Cmiel ist Chefredakteur von Investment Alternativen. Der studierte Ökonom ist seit über 15 Jahren als Finanzjournalist und Buchautor tätig.