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BVI betont: Investmentfonds keine Schattenbanken

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20. März 2012

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BVI betont: Investmentfonds keine Schattenbanken

Die EU-Kommission plant Schattenbanken zu regulieren.  Die Fondsbranche unterstützt dieses Anssinnen, wie der Bundesverband Investment Management (BVI) mitteilt. Es geht der Branche darum, keinen Makel zu erhalten.

Schattenbanken bieten ihre Leistungen außerhalb des regulären Banksystems zum Beispiel als Kreditintermediäre an. Seit dem G20-Gipfel in Seoul 2010 stehen Schattenbanken stärker unter Beobachtung. Die Europäische Kommission will am 27. April eine Konferenz zum Thema Scahttenbanken abhalten, bei der die Folgen von regulatorischen Maßnahmen besprochen werden sollen.

»Für unregulierte Finanzinstrumente, Finanzinstitutionen und deren Aktivitäten sind klare Regeln überfällig«, formulierte Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Im Grünbuch der Kommission waren auch Investmentfonds genannt worden. Richter dazu: »Einen Mangel an Regulierung kann unsere Branche wahrlich nicht beklagen.«

Die EU-Kommission will Vehikel regulieren, die Fristentransformationen betreiben und durch die Aufnahme von Krediten gehebelt sind. Ein anderes Kriterium ist das Gefährdungspotenzial der Vehikel für die Stabilität  des Finanzsystems, etwa bei massiven Rückgaben. Der BVI sieht diese Gefahren bei Geldmarktfonds und Exchange Traded Fonds (ETF) nicht gegeben. So unterliegen ETFs den gleichen strengen regulatorischen Vorschriften wie aktiv gemanagte Fonds. Die meisten dieser Fonds sind zudem als  richtlinienkonforme Sondervermögen (OGAW) zugelassen. Richter betonte: »Investmentfonds haben die Finanzkrise weder ausgelöst noch verstärkt.« Daher solle die weitere Regulierung im dafür geltenden Rahmen bleiben und nicht im Kontext der Diskussion über Schattenbanken erfolgen.

Grünbuch der EU zum Schattenbankenwesen.

[divider top=“0″] [box title=“Was ist eigentlich… OGAW?“ color=“#E0601B“]

OGAW ist eine Abkürzung für Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. „OGAW-Fonds“ oder auch OGAW-konforme Fonds sind Investmentfonds, die der gültigen EU-Investmentdirektive entsprechen. Die Europäische Union  will durch die Regulierung für  Anleger den Verbraucherschutz gewährleisten. Solche EU-richtlinienkonformen Fonds ermöglichen einen erleichterten grenzüberschreitenden Handel von Fondsanteilen.[/box]

Artikelbilder: Europaparlament (innen). Thomas Richter BVI; Pressefotos.

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Der Autor

Thorsten Cmiel

Thorsten Cmiel ist Chefredakteur von Investment Alternativen. Der studierte Ökonom ist seit über 15 Jahren als Finanzjournalist und Buchautor tätig.