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BGH erkennt auf Schadenersatz bei Internetausfall

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25. Januar 2013

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BGH erkennt auf Schadenersatz bei Internetausfall

Der BGH entschied, dass die Lebensqualität auch vom Internetanschluss abhängt. Ein Nutzer, dessen DSL-Anschluss wochenlang ausfiel, erhielt Schadenersatz zugesprochen.

Fällt der Internetanschluss wegen eines Fehlers beim Anbieter zeitweise aus, kann eine pauschale Entschädigung fällig werden. Das geht aus einem Urteil des dritten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Damit erkannte der BGH einen Anspruch auf Schadensersatz für den Ausfall eines DSL-Anschlusses an,  weil ein Ausgleich für die Einbuße an Lebensqualität fällig ist. Für andere Leistungen wie Telefon und Telefax ist Ersatz denkbar. Das Internet sei ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit  im privaten Bereich von zentraler Bedeutung ist.

Geradezu überschwenglich wird das Internet als weltweit  Informationsquelle gepriesen mit vielen Nutzungsmöglichkeiten. So nutzen viele Bürger das Internet beispielsweise für Meldeangelegenheiten. „Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht. Damit rückt der BGH erstmals die digitale Kommunikation  auf eine Stufe mit der Bedeutung der Mobilität.  Der Besitzer eines Fahrzeugs in der Werkstatt beispielsweise kann Ausgleich verlangen, selbst wenn er keinen Mietwagen nimmt.

Der konkrete Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dennoch: Das Internet ist damit auch in der Rechtswelt als Teil des privaten Lebens angekommen.

Zur Pressemeldung des BGH.

Artikelbild: BGH Palais mit Brunnen © Bundesgerichtshof.
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