BGH: Banken müssen Anleger warnen
Anleger könnten Schadenersatz von einer Bank erhalten, weil diese ein Kombikonto mit einem inzwischen insolven Investmenthaus bereitstellten.
Der 9. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe verwies einen Fall von möglichem Schadenersatz wegen Falschberatung zurück an das Oberlandesgericht Schleswig. Das sehen Anlegeranwaälte als gutes Zeichen, denn die Vorinstanz hatte Schadenersatz für Anleger verneint. Etwa 250 Kläger hatten sich zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen und fordern etwa 30 Millionen Euro von der Bank wegen Falschberatung.
In dem Fall hatte das inzwischen insolvente Wertpapierhaus Accessio – vorher Driver & Bengsch – die Kunden in Kombikonten aus Tagesgeld und Wertpapierkonto bei der Bank vermittelt. Der Papierhändler empfahl Kunden für die Konten dann den Kauf von riskanten Genussscheinen und ist inzwischen selbst abgewickelt, aber einige Anleger haben die Hoffung noch nicht aufgegeben, sich möglicherweise an dem Bankhaus schadlos zu halten. Denn – so die Argumentation – die Bank wusste mehr über die enstehenden Risiken und hätte aufklären müssen.
(Aktenzeichen: XI ZR 431/11)
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Wer diese in aller Ausführlichkeit vom BGH zugesandt haben möchte, der kann sich hier registrieren.
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Artikelbild: BGH in Karlsruhe. Pressefoto.